Verlustzuweisung
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13.05.2011, 14:37
Beitrag: #20
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RE: Verlustzuweisung
Oliver Thomas schrieb:Nun stellt sich nur die Frage ob der Beschluss nicht eine Erhöhung des Kommanditkapitals bedeutet. meinst du mit kommanditkapital die Haft- oder die Pflichteinlage? Denkbar wäre eine im gesellschaftsrechtlich vereinbarte Pflichteinlage von z.b. T¤ 100, die in der Bilanz als EK ausgewiesen würde, und eine haftrechtliche und somit im HR eingetragene Hafteinlage von T¤ 250. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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