Verlustzuweisung
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13.05.2011, 12:37
Beitrag: #18
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RE: Verlustzuweisung
Hallo,
jetzt muss ich auch meinen Senf dazu geben....... Hier wird nur steuerlich betrachtet, ist ja soweit auch i.O. Das Problem ist aber, dass das Kap III sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapitalcharakter haben kann. Der Königsweg besteht m.E. darin, das KapIII handelsrechtlich als Fremdkapital zu definieren und steuerrechtlich als Eigenkapitalkonto im Sinne von § 15a EStG. Dazu sind allerdings entsprechende Passagen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Der Effekt, ich habe als Komm. weitreichende Entnahmemöglichkeiten und habe in der ESt trotzdem Eigenkapital. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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