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Verlustzuweisung
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13.05.2011, 12:09
Beitrag: #16
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RE: Verlustzuweisung
Zitat:Lt. Information vom FA ist der Bescheid elektronisch erstellt worden. Daher sind beim F-Bescheid die Kapitalkontenentwicklung und §15a dabei. Diese bekomme ich am Montag vom Vorberater... Das ist bestens, denn der § 15a Bescheid des Vorjahres ist Grundlagenbescheid für dein aktuelles Jahr. Du (und auch das FA) bist also an die dortigen Feststellungen gebunden. Das FA hat Recht, dass die Kapitalkontenentwicklung zum § 15a Bescheid gehört. Und wenn das Kap III ein Darlehenskonto ist, dann dürfte eine Abweichung zwischen "deinen" Kapitalkonten und den Kapitalkonten im Sinne des § 15a des FA bestehen. Tja und wohin du deine Einlage buchst, dazu müsste was im Gesellschaftsvertrag stehen und sich aus dem Beschluss ergeben. Keine Angst, das wird schon
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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