Verlustzuweisung
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13.05.2011, 12:09
Beitrag: #16
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RE: Verlustzuweisung
Zitat:Lt. Information vom FA ist der Bescheid elektronisch erstellt worden. Daher sind beim F-Bescheid die Kapitalkontenentwicklung und §15a dabei. Diese bekomme ich am Montag vom Vorberater... Das ist bestens, denn der § 15a Bescheid des Vorjahres ist Grundlagenbescheid für dein aktuelles Jahr. Du (und auch das FA) bist also an die dortigen Feststellungen gebunden. Das FA hat Recht, dass die Kapitalkontenentwicklung zum § 15a Bescheid gehört. Und wenn das Kap III ein Darlehenskonto ist, dann dürfte eine Abweichung zwischen "deinen" Kapitalkonten und den Kapitalkonten im Sinne des § 15a des FA bestehen. Tja und wohin du deine Einlage buchst, dazu müsste was im Gesellschaftsvertrag stehen und sich aus dem Beschluss ergeben. Keine Angst, das wird schon ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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