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Verlustzuweisung
13.05.2011, 11:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2011 11:09 von Kiharu.)
Beitrag: #14
RE: Verlustzuweisung
Vorweg: Was den Buchungskrempel angeht, habe ich keine Ahnung. Zumindest hinsichtlich der rechtlichen Einordnung kann ich helfen.

Ein Kapitalkonto III ist aus meiner Erfahrung und Sicht nix ungewöhnliches. Es gibt neben dem klassischen 2-Kontensystem eben auch ein 3 oder 4-Kontensystem. Insofern würde ich mich an den Kap III nicht stören.

Zitat:Ich gehe aber inzwischen davon aus, dass das Ergebnisvortragskonto in der Vergangenheit immer wieder auf dieses Konto III umgebucht wurde. Einen Grund hierfür kann ich nicht erkennen.

Auch das ist für die mir bekannten 3-Kontenmodelle typische. Die entnahmefähigen Gewinne werden auf das Kap III gebucht. Das bestärkt mich eher in der Annahme, dass dein Kap III ein Darlehenskonto ist (quasi Gesellschafterverrechnungskonto).

Unabhängig von den ganzen Buchungen muss sich aus dem Gesellschaftsvertrag jedoch ergeben, welche Konten für die Gesellschafter zu führen sind. Schau da rein und dann dürften sich ein paar Fragen geklärt haben.

Ausweislich deiner Darstellung werden über Kap III keinerlei Verluste gebucht, dies deutet darauf hin, dass es kein (!!!) Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG ist.

Hinsichtlich deiner Sachverhaltsproblematik:

Der Vorberater ist bei eine KG verpflichtet mit der Steuererklärung eine Kapitalkontenentwicklung abzugeben. Heute heisst der Vordruck Anlage Fe VM (früher glaube ich nur FeV). Darüber hinaus dürften neben den Feststellungesbescheiden bereits diverse § 15a Bescheide vorliegen - die solltest du dir auch mal besorgen. Der F-Bescheid nützt dir insofern nix, da dort weder die Kapitalkontenentwicklung noch der verrechenbare Verlust auftauchen.

Heisst im Klartext - ohne Gesellschaftsvertrag (wo die Konten geregelt sind und ohne dem du auch schlecht die neuerliche Einlage rechtlich richtig buchen kannst), ohne die Kapitalkontenentwicklung des Finanzamtes und ohne die letzten letzten § 15a-Bescheide, grenzt dein Fall eher an Kaffeesatzlesen als an lösbar.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Verlustzuweisung - tolledeu - 06.04.2011, 11:43
RE: Verlustzuweisung - fliederus2 - 06.04.2011, 20:38
RE: Verlustzuweisung - tolledeu - 08.04.2011, 10:56
RE: Verlustzuweisung - Oliver Thomas - 11.05.2011, 23:10
RE: Verlustzuweisung - phönix - 12.05.2011, 09:40
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RE: Verlustzuweisung - Kiharu - 16.05.2011, 13:24
RE: Verlustzuweisung - tolledeu - 16.05.2011, 13:54
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RE: Verlustzuweisung - Oliver Thomas - 29.08.2011, 13:45

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