Verlustzuweisung
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12.05.2011, 18:13
Beitrag: #10
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RE: Verlustzuweisung
Ich will ja nicht päpstlicher als der Papst sein aber ich bin vor einer Stunde von einer dreitägigen § 15a Fortbildung wieder heim gekommen.
Ich habe bei der Lösung Bauchweh! Zitat:Kapkonto III (Entnahmen/Einlagen) Konto ??? Vorberater hat noch SKR03 gehabt --> 882 ... ich denke, dieses Konto kann nicht korrekt sein, da dies nicht den Kommanditisten, sondern den persönlich haftenden Geser betrifft... Ich habe jetzt 2061 genommen. Das Konto riecht aber sehr stark nach einem Darlehenskonto und damit keinem Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG! Ergebnis: der Verlust wäre in voller höhe nur verrechenbar. Darüber hinaus wäre noch zu klären, was der Gesellschafterbeschluss über die Einnahme hergibt? Was ist dazu geregelt? Wenn auf deinem Kapitalkonto III lediglich Entnahmen/Einlagen gebucht werden, kannst du darauf Einlagen buchen bis der Arzt kommt, es wird nie zu einer Erhöhung der ausgleichsfähigen Verluste kommen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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