Verlustzuweisung
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12.05.2011, 18:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2011 18:10 von Taxman.)
Beitrag: #9
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RE: Verlustzuweisung
§ 274a HGB wird falsch verstanden. Kleine Kapitalgesellschaften bzw. denen gleichgestellte Personengesellschaften iSd § 264a HGB sind von der Abgrenzung der latenten Steuern, also aktivische und passivische, befreit, jedoch sind diese verpflichtet nach § 249 I HGB Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden und darunter fallen auch passive latente Steuern. Somit sind vorgenannte Gesellschaften nur augenscheinlich davon befreit. Vgl. hierzu auch die Regierungsbegründung zum BilMoG.
BT-Drucksache 16/10067 Seite 68 http://audit-committee-institute.de/pdf/...080521.pdf "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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