Verlustzuweisung
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12.05.2011, 13:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2011 13:05 von Taxman.)
Beitrag: #7
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RE: Verlustzuweisung
Oliver Thomas schrieb:Zukünftige Gewinne (in den nächsten 5 Jahren) sind aktuell nicht zu erwarten... daher fallen latente Steuern weg... es gibt keine langfristigen Rückstellungen und keine Bewertungsunterschiede bei den Gebäuden... sprich... ich habe eigentlich eine Einheitsbilanz... ausser ich übersehe einen wichtigen Punkt. Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen Handelsrechtlich: Bewertung mit dem nach kfm Beurteilung notw. Erfüllungsbetrag unter Berücksichtung zukünftiger Kostensteigerungen gem. § 253 I 2 HGB sowie Abzinsung gem. § 253 II HGB. Steuerrechtlich: Keine Abzinsung gem. § 6 I Nr. 3e 2 EStG sowie keine Berücksichtigung von Kostensteigerungen, § 6 I Nr. 3f EStG et voilà: da hast du deine latenz ![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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