Verlustzuweisung
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12.05.2011, 10:23
Beitrag: #6
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RE: Verlustzuweisung
Puh vielen Dank !!!
![]() Ich habe den Abschluss jetzt soweit fertig und finde nun eine leicht andere Situation vor. Durch die Einlagen des Jahres 2010 wird der Bilanzverlust nicht 100% abgedeckt. D.h. wieder wie im Bsp. -1.000.000,00 EUR Kapitalkonto 01.01.2010 +500.000,00 EUR Einlagen in 2010 -750.000,00 EUR Verlust in 2010 -1.250.000,00 EUR Kapitalkonto 31.12.2010 Den Verlust in Höhe von 500.000,00 kann ich steuerlich geltend machen. Die restlichen 250.000,00 sind lediglich verrechenbar. Alle Einlagen der Vorjahre sind m. E. nach verbraucht worden. Dies werde ich anhand der Vorbescheide und einem Anruf beim Vorberater erfragen. Vielen Dank für den Hinweis. Buchungssatz für den Verlust aus 2010 (SKR04) 2060/9690 750.000,00 Ist das so korrekt? Einziges Problem.. und mir unverständlich... Der Vorberater hat 3 Kapitalkonten verwendet... m. E. sind doch nur 2 Kapitalkonten üblich oder? So sieht es aktuell aus: Kapkonto I (Kommanditisteneinlage) Konto 2050 (z.B. 10.000,00 EUR) Kapkonto II (Ergebnisvortrag) Konto 2060 (Hier liegt noch ein Verlustvortrag aus 2009 - 100.000,00 EUR drin) Kapkonto III (Entnahmen/Einlagen) Konto ??? Vorberater hat noch SKR03 gehabt --> 882 ... ich denke, dieses Konto kann nicht korrekt sein, da dies nicht den Kommanditisten, sondern den persönlich haftenden Geser betrifft... Ich habe jetzt 2061 genommen. Die Einlagen landen auf 2061 ... Ich würde jetzt den Verlust, den ich in 2010 direkt nutze (500.000,00 EUR) vom Ergebnisvortragkapkonto auf das Entnahmen-/Einlagenkonto umbuchen (welches dann natürlich keine Saldenänderung in 2010 hat) und die Verrechenbaren Verluste (250.000,00 EUR) zusammen mit den 100.000,00 EUR aus 2009 auf dem Ergebnisvortragskonto belassen damit ich diese in den Folgejahren bei eventuellen Gewinnen gleich verrechnen kann. Wobei m. E. 2 Kapitalkonten ausreichen... aber mei... belass mas so ![]() Zukünftige Gewinne (in den nächsten 5 Jahren) sind aktuell nicht zu erwarten... daher fallen latente Steuern weg... es gibt keine langfristigen Rückstellungen und keine Bewertungsunterschiede bei den Gebäuden... sprich... ich habe eigentlich eine Einheitsbilanz... ausser ich übersehe einen wichtigen Punkt. Eine Anteilsveräusserung ist unwahrscheinlich. Danke aber für den Hinweis ![]() |
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