Rückstellung oder Verbindlichkeit
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06.05.2011, 09:07
Beitrag: #17
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
In der Abschlußprüfung der StB-Kammer München zum Steuerfachangestellten wird im Falle einer im Folgejahr bekannt gewordenen Rechnung aus dem Vorjahr eine Verbindlichkeit in Verbindung mit VSt-FJ gebucht.
Wenn dies falsch ist und ich dies immer über RSt buche, in welchen Fällen habe ich dann überhaupt noch das Konto VSt-FJ in Gebrauch? Selbst beim Fall Rechnungsdatum altes Jahr und Zugang im neuen Jahr (da Rechnung zum 31.12. noch nicht vorliegt --> VSt-FJ) ... ist die Rechnungssumme bis zum 1.1. nicht bekannt und daher RSt ? Bliebe eigentlich lediglich das abweichende Wirtschaftsjahr um dieses Konto anzusprechen. Ich hoffe ich habe hier nicht vollkommenen Mist geschrieben ![]() |
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