Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 20:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2011 20:15 von Buchi.)
Beitrag: #10
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Ich finde nicht, dass die Rechnung hier wertbegründend ist was die Höhe der Verbindlichkeit angeht.
Bei Vertragsabschluss wurden die Konditionen festgelegt und nachdem der Leistende die Hauptleistung zu den vereinbarten Konditionen erbracht hat, ist die Verbindlichkeit auch in der vereinbarten Höhe entstanden. Ich stimme somit für "dem Grunde und der Höhe nach zum Bilanzstichtag gewiss" ![]() Gruß Buchi |
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