Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 17:11
Beitrag: #8
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Hallo Zaunkönig,
so ungefähr hat man es mir auch erklärt ![]() Ich frage mich allerdings nur, warum man dann die Umsatzsteuer ebenfalls als Verbindlichkeit ausweist und die Kst und GwSt als Rückstellung xD.. Grüße |
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