Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 16:45
Beitrag: #7
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Hallo,
Der Knackpunkt ist der Zeitpunkt der Rechnungserstellung. Die wirtschaftliche Verursachung ist mit vergangenem verknüpft und auch in der Vergangenheit im Wesentlichen abgeschlossen, aber es besteht zum Bilanzstichtag noch keine konkrete Verpflichtung zur Erfüllung (Entgelt der Leistung). Die Wertaufhellung spielt nur hinsichtlich der Bewertung als solches eine Rolle, nicht aber hinsichtlich des bilanziellen Postenausweises. Wäre die Rechnung noch im alten zugegangen, so wäre die Verbindlichkeit konkret und es erfolgt ein Ausweis als sonstige Verbindlichkeit oder Verbindlichkeit L+L. Hier ist aber zum Stichtag die Verbindlichkeit nicht konkret, sondern lediglich mit der Erfüllungsverpflichtung verknüpft, welche durch die Wertaufhellung im Erstellungszeitpunkt auch hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme als Bilanzposten konkretisiert wird. Wir haben also, analog R 5.7 (5?) eine sonstige Rückstellung. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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