Pflichtig oder frei?
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02.05.2011, 14:28
Beitrag: #3
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RE: Pflichtig oder frei?
Ich tendiere auch eher zu frei, da es in meinen Augen keinen (SV)-unterschied machen sollte ob ich Gesell-Gefü oder Gesell- XY bin. Zumal die Statusabrage beim Sozialträger nach SGB-IV § 7a Anfrageverfahren auf jeden Fall gemacht werden muss. Und wenn dort auch nahe Angehörige abgefragt werden, so wird es m.E. erst Recht für den 100% Gesell. gelten.
Er mag zwar formal Weisungsgebunden sein, aber er gibt dem Gefü die Richtung vor. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Pflichtig oder frei? - Catja - 02.05.2011, 11:47
RE: Pflichtig oder frei? - Jive - 02.05.2011, 14:25
RE: Pflichtig oder frei? - tolledeu - 02.05.2011 14:28
RE: Pflichtig oder frei? - Eisvogel - 02.05.2011, 16:49
RE: Pflichtig oder frei? - Catja - 03.05.2011, 09:52
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