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Geldbußen
29.04.2011, 15:14
Beitrag: #7
RE: Geldbußen
tolledeu schrieb:zumindest sehen es die Richtlinien so, das Verwarnungsgelder, auch wenn Sie betrieblich veranlasst sind, steuerrechtlich als n.a.BA gelten.

Die lohnsteuerliche Behandlung ist eine andere Sache. Ich glaube auch nicht, dass ein betriebliches Interesse am Verstoss der Gesetze besteht.
das betriebliche Interesse ist ganz klar gegeben und auch vom BPisten anerkannt. Die Kurierfahrer müssen z.T. in Fußgängerzonen ausliefern und können nicht Kilometer entfernt parken, weil sie dann doppelt so lange für ihre Touren bräuchten.
Die Richtlinie unterscheidet zwar nicht nach Bußgeldern, die gegen den Stpfl. oder Dritte verhängt werden, aber nach Sinn und Zweck kann m.E. die Regelung nur für gegen Stpfl. verhängte gelten. Und Haufe sagt ganz klar

Das gesetzliche Abzugsverbot betrifft nur Sanktionen wie "eigene" Geldbußen oder Geldstrafen, die gegen den Unternehmer selbst verhängt werden. Übernimmt der Arbeitgeber dagegen für seine Arbeitnehmer zum Beispiel Geldbußen oder Verwarnungsgelder, greift das Abzugsverbot grundsätzlich nicht.

Was wäre in folgendem Beispiel?:
U übernimmt für seine Fahrer Strafen für zu schnelles Fahren. Dies stellt beim AN stpfl. Arbeitslohn dar. Wenn jetzt auch noch nabzf. BA vorliegen, haben wir ja eine doppelte Besteuerung.
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Geldbußen - Eisvogel - 29.04.2011, 08:01
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