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Geldbußen
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29.04.2011, 14:55
Beitrag: #5
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RE: Geldbußen
Hallo,
Arbeitslohn ist es unstrittig nicht, da das betriebliche Interesse hier überwiegt und der Nutzen für den Unternehmer dem Aufwand deutlich positiv gegenübersteht. Nach offizieller Lesart gilt beim Unternehmer folgendes: Natürlich sind es Betriebsausgaben, allerdings nur handelsrechtlich. Steuerrechtlich steht dem der § 4 Abs. 5 Nr. 8 entgegen und müsste außerhalb der Ergebnisrechnung wieder zugeschlagen werden. Ausnahme könnte sein, wenn der wirtschaftliche Vorteil für den Unternehmer sich im Ergebnis niederschlägt und entsprechend versteuert wird. Bei Schmiergeldern zur Erlangung eines Auftrags ist das noch vorstellbar, bei Ordnungswidrigkeitenentgelten allerdings nicht mehr. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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RE: Geldbußen - zaunkönig - 29.04.2011, 10:09
RE: Geldbußen - Eisvogel - 29.04.2011, 10:21
RE: Geldbußen - tolledeu - 29.04.2011, 11:02
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