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Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen
20.04.2011, 12:07
Beitrag: #3
RE: Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen
Zitat:Das FA hat die Zahnarztrechnung den Unterhaltsleistungen hinzugerechnet.
Das wäre m.E. falsch.
Wenn das Kind im Haushalt lebt, ist ja auch vom maßgebl. Höchstbetrag (7.680,-/8.004,-) auszugehen. Der Betrag kann sich nur in 2010 durch getragene KV/PV erhöhen.
Die agB des Kindes sind hier den Eltern zuzurechnen.
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RE: Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen - Opa - 20.04.2011 12:07

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