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Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen - Druckversion

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Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen - Oliver Thomas - 20.04.2011 11:12

Hallo Ihr,

Folgende Ausgangsposition:

Mutter zahlt an ein im Haushalt lebendes Kind für dass sie kein Kindergeld mehr erhält Unterhalt. Das Kind hat aufgrund einer Berufsausbildung kein Vermögen. Jetzt entstehen durch einen Zahnarztbesuch zusätzliche Kosten, welche die Mutter auch berappt.

Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass solche Arztkosten dann als aussergewöhnliche Belastungen angesetzt werden können und nicht den Unterhaltsleistungen hinzugerechnet werden.

Ich kann mich aber einfach nicht mehr daran erinnern, wo ich das gelesen habe ;(

Das FA hat die Zahnarztrechnung den Unterhaltsleistungen hinzugerechnet. Hierdurch hat sich die Erstattung deutlich verringert.

Vielleicht hat ja jemand hier eine Info dazu.

Viele Grüße und Danke im Voraus


RE: Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen - Eisvogel - 20.04.2011 11:59

s. BMF vom 26.02.1999, BStBl I, 1999, 270
Gruß
EV


RE: Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen - Opa - 20.04.2011 12:07

Zitat:Das FA hat die Zahnarztrechnung den Unterhaltsleistungen hinzugerechnet.
Das wäre m.E. falsch.
Wenn das Kind im Haushalt lebt, ist ja auch vom maßgebl. Höchstbetrag (7.680,-/8.004,-) auszugehen. Der Betrag kann sich nur in 2010 durch getragene KV/PV erhöhen.
Die agB des Kindes sind hier den Eltern zuzurechnen.


RE: Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen - Oliver Thomas - 20.04.2011 13:39

Tausend Dank... habe eben versucht das über schlichte Änderung zu machen. Leider ist die Kollegin im Urlaub... Die Sachbearbeiterin, die ich eben am Telefon hatte meinte:

Man müsse unterscheiden zwischen Krankheitsfall (tatsächliche Krankheit) und Zahnarztkosten... Sie meint wohl, dass den Zahnarztkosten keine Krankheit vorausgeht... Sie würde die Zahnarztkosten (3.600,00 EUR) daher auch dem typischen Unterhalt anrechnen... NAJA .. das ist ja "nur" die Hälfte des Höchstbetrages Big Grin

Eventuell werde ich wohl um einen ordentlichen Einspruch nicht rumkommen, vielen Dank aber auf jeden Fall... Genau dieses Schreiben hatte ich im Hinterkopf.. habe aber bei NWB nicht die richtigen Stichworte eingegeben...


RE: Unterhaltsleistungen - Aussergewöhnliche Belastungen - Opa - 20.04.2011 15:43

Zitat:Sie meint wohl, dass den Zahnarztkosten keine Krankheit vorausgeht...
Nee klar, ich geh auch immer aus lauter Spass und Freude zum Zahnarzt und laß mir neue Zähne einbauen, weil mir die Alten nicht mehr gefallen haben.

Zitat:Sie würde die Zahnarztkosten (3.600,00 EUR) daher auch dem typischen Unterhalt anrechnen...
Ja ist typisch, 3,5 T¤ Zahnarztkosten hat eigentlich jeder im Jahr.

Ironie aus

Zitat:Eventuell werde ich wohl um einen ordentlichen Einspruch nicht rumkommen
Mit Sicherheit nicht.