Verlustzuweisung
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08.04.2011, 10:56
Beitrag: #3
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RE: Verlustzuweisung
fliederus2 schrieb:ja. Hallo, danke das deckt sich mit meinem Empfinden. In der HB habe ich den Verlust nicht zu berücksichtigen, da der Wert der Beteiligung immer noch über den AHK abzgl. Verlust liegt. In der StB natürlich schon. Die Hinzurechnung bezieht sich nur auf die GewSt, in der Eile habe ich die KSt mit rangehangen, ist aber quatsch. Danke „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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