Urteile vom 11.11.2010
|
05.04.2011, 13:46
Beitrag: #18
|
|||
|
|||
RE: Urteile vom 11.11.2010
Hallo,
hatte mal ein paar Minuten Zeit und mir das passende Urteil VI R 21/09 dazu angeschaut. Das mit der Zuzahlung sollte funktionieren. Im Urteil ist eine Passage "Diese Sachbezüge bleiben nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesammt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen." Es kommt also letztlich nur noch auf die arbeitsvertragliche Regelung an, also auf den Arbeitnehmeranspruch an der Sache und nicht am Geld. Das ist aber genau der Punkt, den ich persönlich kritisch sehe, weil ja eine Sache erworben wird, die deutlich über der Freigrenze liegt, und eigentlich nicht geteilt werden kann. Damit könnte man auch zu dem Ergebnis kommen, dass eben nicht Anspruch auf eine Sache sondern auf einen bestimmten Betrag besteht, und schon sind wir bei Barlohnzuwendungen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste