mich wundert eigentlich, dass noch kein Aufschrei durch die Steuerlandschaft gegangen ist.
Die Urteile
VI R 21/09
VI R 27/09
VI R 41/10
werden den Staat doch einiges kosten.
Noch nicht bekannt?
Da wird bestimmt noch ein BMF-Schreiben oder vielleicht eine Gesetzesänderung kommen.
Eisvogel schrieb:Die Urteile
VI R 21/09
VI R 27/09
VI R 41/10
werden den Staat doch einiges kosten.
Noch nicht bekannt?
Sorry, muß wohl beginnende Demenz sein. Ich kann mir diese Az einfach nicht merken.
Ähmm, worum geht´s denn?

Ich kann mir auch fast nicht vorstellen, dass diese steuerzahlerfreundlichen Urteile zu Sachbezügen/Gutscheinen in Zukunft einfach so vollständig angewendet werden können.
Wenn es so einfach ist, zu Sachbezügen zu kommen, würde doch für die Zukunft die 44-EUR-Freigrenze monatlich exzessiv ausgenutzt. Wurde bisher häufig nur deshalb nicht gemacht, weil die bisherigen Anforderungen der Finanzverwaltung schlicht viel zu bürokratisch und kompliziert für den AG waren.
tosch schrieb:Ähmm, worum geht´s denn? 
In den vom BFH entschiedenen Streitfällen hatten Arbeitgeber etwa ihren Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 ¤ monatlich zu tanken oder die Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 ¤ von ihrem Arbeitgeber erhalten oder durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen. Während die Arbeitgeber diese Zuwendungen jeweils als Sachlohn beurteilten und angesichts der Freigrenze keine Lohnsteuer einbehielten, waren die Finanzämter auf Grundlage von Verwaltungserlassen von nicht steuerbefreitem Barlohn ausgegangen und hatten entsprechende Lohnsteuerhaftungs- und Nachforderungsbescheide erlassen. Darin waren sie von den Finanzgerichten bestätigt worden.
Der BFH hat dagegen in sämtlichen Streitfällen Sachlohn angenommen
denke auch, dass es ganz sicher einen Nichtanwendungserlass geben wird.
Zitat:denke auch, dass es ganz sicher einen Nichtanwendungserlass geben wird.
kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, da ja im Grunde genommen drei mal das selbe entschieden wurde. Ich glaube eher, dass es in Richtung einer Gesetzesänderung geht, wenn überhaupt etwas passiert.
Hallo,
Ich empfinde die Urteile als gar nicht so revolutionär.
Der BFH hat lediglich den Begriff der Sachzuwendung näher erläutert und in den Punkten, wo man durchaus unterschiedlicher Meinung sein konnte, eine klare Aussage gemacht.
Wenn man sich die Fälle mal genau ansieht, dann kann man dem BFH nur zustimmen. Denn im Ergebnis dieser abgeurteilten Fälle lag eine Sachzuwendung vor.
Ich sehe auch nicht, warum jetzt ein NA-Erlass kommen sollte. Die Richtlinien werden korrigiert werden. Bestenfalls wird im Gesetzgebungsverfahren nach einer anderen Art der Besteuerung gesucht.
zaunkönig schrieb:Ich empfinde die Urteile als gar nicht so revolutionär.
ich schon.
Wenn es wirklich so sein soll, dass ich meinen Arbeitnehmern jeden Monat künftig unbürokratisch Gutscheine über 44
EURO zukommen lassen kann, egal ob Buchladen, Tankstelle oder Supermarkt, dann werden dass sehr viele Arbeitgeber ausnutzen. Der Staat kann ja schon die "enormen" Einnahmeausfälle durch Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages kaum verschmerzen. Dies würde m.E. zu höheren Ausfällen führen.
Gruß
Eisvogel
Ob wirklich sooo viele AG Gutscheine ausgeben werden? Da muss ja immerhin eine Gehaltsrunde in der Höhe anstehen bzw AN müssen Entgeltumwandlung zustimmen.
Gerade von kleinen Arbeitgebern kommen immer wieder Anfragen, wie sie den AN was zukommen lassen können, ohne gleich gigantische Abgaben zu haben.
Die 44 EUR wären brutto für netto. Bei einer vergleichbaren Nettogehaltserhöhung kostet es den AG normalerweise brutto deutlich mehr als das doppelte.
Ich bin sicher, dass das Ganze würde, wenn irgend möglich (irgendwelche Gehaltsverhandlungen stehen häufiger mal an und fallen dem AG bei so etwas auch leichter) massiv ausgenutzt würde, zumal das ein dankbares Beratungsgebiet für Steuerberater wäre.
Wenn ich das richtig sehe, würde es ja schon reichen, dem AN zu sagen, dass er etwas beliebiges kaufen und dem AG zur Erstattung einreichen kann.