Urteile vom 11.11.2010
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04.04.2011, 10:44
Beitrag: #13
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RE: Urteile vom 11.11.2010
Hallo,
so, jetzt mal zur Umsetzung in der Praxis. Ich möchte folgende Handhabung wählen: Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer einen von ihm ausgestellten Gutschein über den Bezug von Waren jeglicher Art bis zu einem Maximalbetrag von 44 EUR. AN geht irgendwo einkaufen oder tanken und reicht dem AG die Quittung über genau 44 EUR (eher unwahrscheinlich) oder einen höheren Betrag ein. AG zahlt daraufhin 44 EUR aus. Aufnahme im Lohnkonto erfolgt mit Ausgabe des Gutscheins. Irgendwelche Bedenken? |
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