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Vorsorgepauschale AEB
24.03.2011, 00:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2011 00:23 von showbee.)
Beitrag: #3
RE: Vorsorgepauschale AEB
Kiharu schrieb:Das BMF sagt:
Zitat:Bei der Berechnung der Vorsorgepauschale im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 c Abs. 5 EStG) sind der Versorgungs-Freibetrag und der Altersentlastungsbetrag in der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung zu berechnen und abzuziehen (§ 10 c Abs. 2 Satz 4 EStG i.d.F. des Kalenderjahres 2004), wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Diese Formulierung (2. Teilsatz) muss sich auf das aktuell zu veranlagende Jahr beziehen, weil es im Präsens gefasst ist. Wenn der AEB 2004 Voraussetzung wäre, hätte der Satz gelautet:

"(...), wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen."

bzw. sogar

"(...), wenn die entsprechenden Voraussetzungen im Kalenderjahr 2004 vorlagen."

letztlich bezieht sich die Aussage "2004" im 1. Teilsatz auch ausdrücklich

"(...) in der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung (...)"

und somit nur auf die Rechtslage, nicht auf den Sachverhalt.
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Vorsorgepauschale AEB - Kiharu - 23.03.2011, 20:09
RE: Vorsorgepauschale AEB - Petz - 23.03.2011, 22:59
RE: Vorsorgepauschale AEB - showbee - 24.03.2011 00:23
RE: Vorsorgepauschale AEB - Kiharu - 24.03.2011, 09:36

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