KFZ-Nutzung
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17.03.2011, 15:58
Beitrag: #13
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RE: KFZ-Nutzung
@Zaunkönig
Auch dir vielen Dank erstmal. In dem zitierten Urteil geht es aber darum, dass der GGF vertragswidrig das PKW privat genutzt hatte ohne dass er eine Nutzungserlaubnis der GmbH hatte. In meinem Fall habe ich eine Nutzungserlaubnis laut Arbeitsvertrag. Gefahren werden kann nur ein PKW gleichzeitig, ein mehrfacher Ansatz der 1% Regelung scheidet deshalb aus. @Dragon Ich sage nochmals dass ich mir als Prüfer ebenfalls die Frage stellen würde, warum 3 PKW in dieser Preisklasse. Deshalb würde mich auch eine Einschätzung deiner Frau sehr freuen... NACHTRAG SIEHE 3. BFH Urteil vom 23.04.2009 - VI R 81/06 (veröffentlicht am 01.07.2009) Entscheidungsstichwort (Thema) Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer; vGA oder Arbeitslohn bei Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Leitsatz 1. Für die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer i.S. von § 1 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LStDV zu beurteilen ist, ist nicht entscheidend, in welchem Verhältnis er an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. 2. Allerdings sind Gesellschafter-Geschäftsführer, die mindestens 50 % des Stammkapitals der GmbH innehaben, regelmäßig Selbständige im Sinne des Sozialversicherungsrechts (Anschluss an BFH -Urteil vom 2. Dezember 2005 VI R 16/03, BFH/NV 2006, 544 ). 3. Ist die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer vGA in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach übereinstimmender Auffassung des I. Senats und des VI. Senats des BFH liegt in einem solchen Fall immer Sachlohn und keine vGA vor. 4. Dagegen ist eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senats-Beschluss vom 15. November 2007 VI ER-S 4/07). 5. Bei einer nachhaltigen "vertragswidrigen" privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer liegt allerdings der Schluss nahe, dass Nutzungsbeschränkung oder -verbot nicht ernstlich gewollt sind, sondern lediglich "auf dem Papier stehen". Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedarf der wertenden Betrachtung im Einzelfall. Hier reden wir aber bestimmt wieder nur von EINEM Auto und nicht von DREIEN !!!! |
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KFZ-Nutzung - PiranhaVS - 17.03.2011, 11:19
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