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Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
11.03.2011, 21:49
Beitrag: #10
RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Vieleicht kann @dragon erst einmal darstellen, wo das vermeintliche Guthaben herkommen soll, bevor hier weiter spekuliert wird ...

Und wenn schon Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist, spielt für einen, der steuerunehrlich bleiben will, das Entdeckungsrisiko keine große Rolle mehr. Mehr als Nachzahlung kann dann ohnehin nicht mehr passieren.

Es gibt dann aus meiner Sicht nur zwei denkbare Gründe, die Sache anzuzeigen, wenn sich bei schon eingetretener Strafverfolgungsverjährung eine Nachzahlung ergibt:

1. Man will komplett steuerehrlich sein und das unbedingt bereinigen. Wenn das aber nicht gerade ein erst kürzlich erfolgter Gesinnungswandel ist, und derjenige die Sache erst jetzt erkannt hat, hat schon bisher keine Hinterziehung oder leichtfertige Verkürzung vorgelegen. Dann wäre das auch steuerrechtlich verjährt und man könnte sich die Nachmeldung schon deshalb schenken.

oder

2. Derjenige sieht ein hohes Entdeckungsriskio und will wegen des Zinslaufs die Sache jetzt abhaken.
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RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? - meyer - 11.03.2011 21:49

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