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Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
11.03.2011, 21:44
Beitrag: #9
RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Aalso, offenbar ist dir die Bedeutung des Worte KORREKTURvorschrift nicht bekannt. Korrektur bedeutet, dass man etwas ändert. Wenn aber bisher keine Steuererklärung abgegeben wurden und es auch keinen Schätzbescheid gibt, dann kann man denklogisch nix ändern.

Auch im Gesetz steht:

Zitat:Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.

Wir haben aber gar keine Aufhebung oder eine Änderung weil es gar keinen Steuerbescheid gibt!

Und hier bei diesem Sachverhalt mal den § 177 AO reinzuschmeissen, wo sich die ja nicht vorhandene Änderung (weil nicht vorhandener Steuerbescheid) zu Gunsten wohl eher im Bereich der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen (wo sollte wohl sonst bei einem AN ein Erstattungsguthaben herkommen?) abspielen müsste, ist sowieso falsch. § 177 AO wirst du wohl nicht auf eine Anrechnungsverfügung anwenden können.

Insofern grübel ich immer noch, wieso man hier auf § 177 AO kommen kann *weitergrübel*

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? - Kiharu - 11.03.2011 21:44

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