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Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
11.03.2011, 20:42
Beitrag: #8
RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Kiharu schrieb:
Zitat:Soweit es Hinterziehung ist und ein Entdeckungsrisiko besteht, das ausgeschlossen werden soll, bringt uns das ja wenigstens in Richtung §177 AO...

Keine Ahnung, wovon du redest *grübel*

Aalso,

wenn die Intention von @dragon war, aus Vorsicht wegen eines gefürchteten Entdeckungsrisikos die Erklärungen nachzureichen, und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, bisher nicht erklärte Änderungen zugunsten des Mandanten zu realisieren, dann wird man wegen der Verjährungsproblematik zwar keine Erstattung herausholen können, aber zumindest kann im Rahmen einer Nachveranlagung auch ein "Guthaben" im Rahmen des §177 AO berücksichtigt werden, so dass er wenigstens nicht zu einer Nachzahlung kommt.

Und wenn Strafverfolgungsverjährung auch schon eingetreten ist, gibt es ja kein Problem.

Ich hatte es bei der Frage doch auch einfach nicht verstanden, wie man aus Hinterziehung ein Guthaben machen will...
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RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? - StefanHH - 11.03.2011 20:42

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