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Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
11.03.2011, 18:31
Beitrag: #5
RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Ist ja alles richtig, was ihr geschrieben habt aber @meyer hat auf den entscheidenen Punkt hingewiesen:

Zitat:Sollten übrigens Erstattungen rauskommen, greift in jedem Fall nur die vierjährige Verjährung. Klare BFH-Rechtsprechung (ergangen zu Fällen, wo Zinsabschlagsteuer angerechnet werden sollte)

Und da @dragon ja schrieb:
Zitat:Wenn es doch ein §370 wäre, könnte man wohl mit einer Erstattung rechnen

Damit ist doch die ganze Diskussion hinfällig. Bei Erstattung kann nie nimmer nie nicht Hinterziehung vorliegen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? - Kiharu - 11.03.2011 18:31

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