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Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
11.03.2011, 18:03
Beitrag: #4
RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Hallo,

naja, es stellt sich die Frage des Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit.

Vorsatz müsste nachgewiesen werden. Allerdings ist dies bei reinen Arbeitnehmerveranlagungen, die durch ungewöhnliche Besteuerungstatbestände zu einer Pflichterklärung werden, schon recht schwierig.

Weder direkter Vorsatz noch Eventualvorsatz lassen sich hier belegen, so dass wir am Ende bei der Fahrlässigkeit bleiben.


Zeitlich abzustellen wäre hier auf den Eintritt des Taterfolgs. Bei Veranlagungssteuern ist dies der Zeitpunkt der Bestandskraft des Bescheides bzw., bei nicht Abgabe, zu dem Zeitpunkt, wo bei korrekter Abgabe und Veranlagung der Taterfolg wahrscheinlich eingetreten wäre.

Müsste man jetzt überlegen, wann die Veranlagungen des Jahres 2002 / 2003 üblicherweise abgeschlossen gewesen wären. Immerhin gab es ja die Möglichkeit der Erklärungsabgabe auf das übernächste Jahr.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? - zaunkönig - 11.03.2011 18:03

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