Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
11.03.2011, 17:41
Beitrag: #1
Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Hallo,

habe folgendes kleines Problem:

Mdt´in fällt bei durchsicht Ihrer Unterlagen auf, dass Sie in den Jahren 2002 und 2003 Krankengeld bezogen hatte. Die Summen liegen auch über den 410 ¤ so dass eine Erklärungspflicht bestanden hatte. Erklärungen wurden aber damals nicht abgegeben, "weil Arbeitnehmer das ja nicht müssen" Sad .

Mein Problem nun:

Handelt es sich hierbei um eine leichtfertige Steuerverkürzung (§378)? So dass die Festsetzungsfrist für 2002 bereits abgelaufen ist (2002 +3 Jahre Anlaufhemmung + 5 Jahre verlängerte F-Frist -> Fristende = 31.12.2010.

Ich komme somit nur noch an 2003 heran. (F-Fristende 31.12.2011)

Oder handelt es sich hierbei um einen Fall des §370 AO?

Ich plädiere ja für §378 , weil kein Vorsatz (Wissen und Wollen) vorhanden war/ist. Wenn es doch ein §370 wäre, könnte man wohl mit einer Erstattung rechnen. Dann würde ich auch noch 2002 abgeben wollen.

Wir beraten die Mandantin erst ab VZ 2005, so dass wir von alledem nichts wussten.

Danke für Euren Input Wink

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? - Dragon - 11.03.2011 17:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation