Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
HILFE, RIESENPROBLEM !!!
11.03.2011, 11:28
Beitrag: #6
RE: HILFE, RIESENPROBLEM !!!
Hallo und vielen Dank. Damit werde ich jetzt mal zum Telefon greifen ;-)

Für den Sachverhalt noch einmal, damit auch die Fachfreuden nicht ganz untergehen (hier habe ich aber gar keine konkrete Frage zu, wohldenn würde mich Eure Meinung interessieren):

Man kann sich das Ding ungefähr so vorstellen, als wenn ein Generalbauunternehmer einen Wohnpark mit rd. 100 Eigentumswohnungen (tun wir zur Vereinfachung einmal so, als gäbe es §4 Nr. 12 UStG nicht...) herstellt. Die einzelnen Wohnungen werden dann an interessierte Leute verkauft (Vermietungszwecke). Mit dem Verkauf werden gleizeitig Treuhandverträge geschlossen: 1 mit der Verwaltungsgesellschaft, die sich namens und im Auftrag aller Eigentümer um die Vermietung und Administration und auch die Abrechnung mit dem einzelnen Eigentümer kümmert. Und einen weiteren mit einer Servicegesellschaft, die sich um die Gebäudeinstandhaltung kümmert, weil die "Betreuung des Wohnparks" finanziell attraktiver für den einzelnen ist, als wenn jeder nach Bedarf irgendwen mit den Arbeiten beauftragt.

Das war es eigentlich dann auch schon. Fortan warten alle Leute noch darauf, dass die Wohnungen möglichst viel Geld abwerfen (wobei in meinem Fall der Ertrag auf die Menge der Sonneneinstrahlung und die gesetzlich geregelte Einspeisungsvergütung Zwangsbegrenzt ist).

Einzelne Finanzämter sagen jetzt drei verschiedene Dinge:

Die Gruppe A sagt: Kein Problem, der Eigentümer ist Unternehmer, weil das UStG eindeutig ist ebenso wie auch die Ländererlasse.
Die Gruppe B sagt: Unternehmer ja, aaaaber: Welches FA ist denn wohl wirklich zuständig? Wohnort-FA wg. Geschäftsleitung nach §21 Abs. 1 AO? FA der Verwaltungsgesellschaft wegen doch eher Geschäftsleitung, ebenso §21 Abs. 1 AO? Belegenheits-FA der Anlage, sinngemäß §21 Abs. 2 AO?
Und Gruppe C sagt: Nix Unternehmer. Der Bauträger ist Unternehmer, denn die einzelnen Investoren üben doch gar keine Geschäftsleitungsaktivitäten aus.


Ein netter Mitarbeiter von einem Schleswig-Holsteinischen FA hat mir mal unter der Hand das große Problem an der Sache gesteckt: Länderfinanzierung! Der "Bauträger" sitzt in Hessen, also steckt Hessen auch die Umsatzsteuer aus dem Verkauf der Anlagen ein ("Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen"). Der Vorsteuerrückfluss aus dem Verkauf der technischen Geräte tragen aber die übrigen Bundesländer gemeinsam.

Ich hab jetzt mal die Frage in den Raum geworfen, wo im Rahmen der Unternehmereigenschaft jetzt wohl das große Problem liegt.

Entweder der einzelne Investor ist Unternehmer. Dann ist der Verkauf der Anlage zutreffend mit Umsatzsteuer erfolgt, es gibt Vorsteuerabzug und fertig. Summe des Umsatzsteueraufkommens = 0.

Oder die Finanzbehördenwelt nimmt analog der Windparks eine Mitunternehmerschaft an. Dann waren die Verkäufe der einzelnen Anlagen nicht steuerbare Innenumsätze. Keine USt, keine Vorsteuer. Summe des Umsatzsteueraufkommens = 0.

Es spielt also unter dem Strich überhaupt keine Rolle, wie es gemacht wird. Es muss eben nur irgendwie, irgendwo und irgendwann (und letzteres möglichst zeitnah) gemacht werden. Und daran scheitert es.

Und weil einige Investoren die USt auf den Kauf der Anlage zwischenfinanziert haben, kommen die jetzt auf die Idee, den Kauf wegen Störung der Geschäftsgrundlage rückabzuwickeln. Und das wäre dann recht eindeutig der Insolvenzgrund für den "Bauträger".

Einfach nur, weil sich keiner zuständig fühlt.

Da fehlt es mir dann eben latent an Verständnis, warum es offensichtlich keine länderübergreifende Oberbehörde gibt, die die Zuständigkeit regeln kann (und vor allem, die bei einem für alle Investoren identischen Sachverhalt die einheitliche Gesetzesanwendung gewährleistet).

Wegen Letzterem könnte ich wohl vor Gericht gehen. Bei 100 verschiedenen betroffenen FÄ wohl ein aussichtsreiches Verfahren, was mich sicherlich davon abhält, noch irgendeine andere Tätigkeit im laufenden Jahr zu machen. Und Klagen sind ja auch nicht mal eben schnell erledigt... :-(
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
HILFE, RIESENPROBLEM !!! - StefanHH - 10.03.2011, 16:36
RE: HILFE, RIESENPROBLEM !!! - StefanHH - 11.03.2011 11:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation