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Vorauszahlungen angeben
10.03.2011, 17:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2011 17:37 von Kiharu.)
Beitrag: #4
RE: Vorauszahlungen angeben
Auch hier empfehle ich Ihnen einen Blick ins Gesetz - § 36 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Dann werden sie feststellen, dass es gerade nicht auf den Zahlungszeitpunkt ankommt.

Und wo sie die VZ in den Vordruck unterbringen möchten, erschließt sich mir auch nicht. *grübel*

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Vorauszahlungen angeben - tinka1601 - 10.03.2011, 16:08
RE: Vorauszahlungen angeben - limo - 10.03.2011, 16:53
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