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HILFE, RIESENPROBLEM !!!
10.03.2011, 16:36
Beitrag: #1
HILFE, RIESENPROBLEM !!!
Hallo zusammen !

Leider konnte ich gleich in meiner Startphase hier noch nicht so intensiv dabei sein, wie gewünscht und nun komme ich gleich auch mit einem für mich mittlerweile sehr großem Problem.

Wir betreuen hier ein Unternehmen, welches Solarparks errichtet (wer weiß, vielleicht kennt Jemand das sogar hier aus eigener Betroffenheit...).

Prinzip ist eigentlich einfach, das Unternehmen übernimmt lediglich die Errichtung des Parks, die einzelnen Kollektoren werden dann an eine Reihe von Investoren veräußert. Es besteht also ganz formal kein Fonds-Modell, sondern jeder Investor erwirbt Einzeleigentum an einer einzelnen gesonderten technischen Anlage zur Stromerzeugung.

Für eine praktisch mögliche Abwicklung hat das errichtende Unternehmen gleichzeitig Treuhandverträge abgeschlossen.

So schließt z.B. der Treuhänder namens um im Auftrag jedes einzelnen Investors einen Gesmt-Einspeisevertrag (hier) mit E.ON. Gleichzeitig erfolgt durch den Treuhänder auch die Abrechnung mit den einzelnen Investoren.

Soweit so gut. Wir behaupten (und es spricht auch nach dem Gesetz einiges dafür) dass jeder Investor Unternehmer i.S.d UStG wird.

Lassen wir sogar das fachliche dazu einmal offen.

Das große Problem ist, dass die betroffenen Finanzämter jedes einzeln für sich in der Pflicht und Aufgabe stehen, einen ansonsten einheitlichen Vorgang jeweils individuell zu beurteilen.

Es kommen nun die unterschiedlichsten Ergebnisse dabei heraus:

-einige FÄ haben kein Problem und erstatten die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage
- wenige andere FÄ weigern sich mit dem Verweis auf Zuständigkeitsfragen. Streit ist, wo die Geschäftsführung ist. Beim Investor zu Hause? Beim Treuhänder? Betriebsort der Anlage? Drei betroffene FÄ schicken die Akten mittlerweile zum zweiten Mal gegenseitig herum, ohne dass eine Entscheidung getroffen wird.
- Weitere FÄ sagen, dass keine Unternehmereigenschaft des einzelnen Investors vorläge, weil durch die Treuhänderschaft eher das Wesen einer Kapitalanlage gegeben sei.
- Weitere FÄ verweigern eine eigenständige Prüfung mit dem Verweis, dass sie die Prüfung durch die übrigen FÄ abwarten wollen.

Da ich in Summe mit bisher -ich glaube- 40 verschiedenen Finanzämtern in dieser Sache zu tun hab (Bundesweit natürlich), und natürlich auch mit ebenso vielen Investoren, die die USt über die Hausbank zwischenfinanziert hatten (und auf den Rückfluss daher dringend angewiesen sind), bin ich praktisch komplett lahmgelegt.

Weil das Ganze länderübergreifend geht, gibt es auch keinen zentralen Ansprechpartner dafür.

Inzwischen ist es soweit, dass auf Initiative Bayerns wohl ein koordinierter Ländererlass geschaffen werden soll. Die Beratungen stehen dort aber jetzt erst am Anfang.

Dummerweise haben wir aber keine Zeit mehr dafür. Die Anlieger werden voraussichtlich den Kauf rückabwickeln, weil sie die Finanzierung nicht mehr darstellen können. Damit droht unserem Mandanten dann wohl zwangsweise die Insolvenz. Das Gesamtvolumen bewegt sich da in Richtung Mitte 8-Stellig !!!

Das Volumen der reinen USt ist dabei eigentlich eher als nachrangig zu bewerten. Auch die Gesamt-USt bewegt sich zwar im 7-Stelligen Bereich, aber im Endeffekt wird durch die Fragen niemand ärmer oder reicher.

Entweder es liegt Unternehmereigenschaft vor, dann wurde die beim Verkauf der Anlagen berechnete USt ordnungsgem. ausgewiesen und an das FA abgeführt (Vorgang ist bereits durch eine USt-Sonderprüfung geprüft!). Dann geht es also nur darum, dass die Steuerbeträge an die Investoren wieder ausgezahlt werden.

Oder es liegt eine Mitunternehmerschaft vor. Dann waren umsatzsteuerlich die Verkäufe der Anlagen als nicht steuerbare Innenumsätze zu werten. Dann würden die Rechnungen berichtigt werden müssen, das Unternehmen zahlt die zunächst kassierten Steuerbeträge zurück, berichtigt die eigenen VA´s und gut ist.

Nach langem Erzählen: Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten, den Vorgang a) zu zentralisieren und b) in der Abwicklung so zu beschleunigen, dass ich kurzfristig innerhalb weniger Tage (meinetwegen auch weniger Wochen) ein einheitliches und verbindliches Ergebnis bekommen kann???

Hat hier irgendwer eine Idee???

VG
Stefan
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HILFE, RIESENPROBLEM !!! - StefanHH - 10.03.2011 16:36

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