Kostenlose Auskunft Finanzamt
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10.03.2011, 14:28
Beitrag: #1
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Kostenlose Auskunft Finanzamt
Hallo,
Mir kommt da gerade ein Gedanke. Der BFH hatte doch vor kurzem entschieden, dass eine Anrufungsauskunft an das Finanzamt (hier war es wohl eine lohnsteuerliche Frage) als verbindlicher Verwaltungsakt beschieden werden muss. Dazu gibt es ein BMF-Schreiben vom 18.02.2011, wo sich der BMF dem anschließt. Würde doch bedeuten, dass, anders als die kostenpflichtige verbindliche Auskunft, die Anrufungsauskunft an das Betriebsstätten-Finanzamt, mit rechtlicher Bindungswirkung - kostenlos - zu erhalten ist. Nachteil: Die Bindungswirkung liegt allein beim Unternehmen (durch Betriebsstätten-Finanzamt), während die Wohnsitz-Finanzämter zu einem anderen Ergebnis kommen könnten. Immerhin gibt es vom Staat noch kostenlose Auskunft, und dies sogar mit Brief und Siegel. oder übersehe ich da was? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kostenlose Auskunft Finanzamt - zaunkönig - 10.03.2011 14:28
RE: Kostenlose Auskunft Finanzamt - Eisvogel - 10.03.2011, 15:01
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