10.03.2011, 14:28
Hallo,
Mir kommt da gerade ein Gedanke.
Der BFH hatte doch vor kurzem entschieden, dass eine Anrufungsauskunft an das Finanzamt (hier war es wohl eine lohnsteuerliche Frage) als verbindlicher Verwaltungsakt beschieden werden muss.
Dazu gibt es ein BMF-Schreiben vom 18.02.2011, wo sich der BMF dem anschließt.
Würde doch bedeuten, dass, anders als die kostenpflichtige verbindliche Auskunft, die Anrufungsauskunft an das Betriebsstätten-Finanzamt, mit rechtlicher Bindungswirkung - kostenlos - zu erhalten ist.
Nachteil:
Die Bindungswirkung liegt allein beim Unternehmen (durch Betriebsstätten-Finanzamt), während die Wohnsitz-Finanzämter zu einem anderen Ergebnis kommen könnten.
Immerhin gibt es vom Staat noch kostenlose Auskunft, und dies sogar mit Brief und Siegel.
oder übersehe ich da was?
Mir kommt da gerade ein Gedanke.
Der BFH hatte doch vor kurzem entschieden, dass eine Anrufungsauskunft an das Finanzamt (hier war es wohl eine lohnsteuerliche Frage) als verbindlicher Verwaltungsakt beschieden werden muss.
Dazu gibt es ein BMF-Schreiben vom 18.02.2011, wo sich der BMF dem anschließt.
Würde doch bedeuten, dass, anders als die kostenpflichtige verbindliche Auskunft, die Anrufungsauskunft an das Betriebsstätten-Finanzamt, mit rechtlicher Bindungswirkung - kostenlos - zu erhalten ist.
Nachteil:
Die Bindungswirkung liegt allein beim Unternehmen (durch Betriebsstätten-Finanzamt), während die Wohnsitz-Finanzämter zu einem anderen Ergebnis kommen könnten.
Immerhin gibt es vom Staat noch kostenlose Auskunft, und dies sogar mit Brief und Siegel.
oder übersehe ich da was?