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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
01.03.2011, 21:00
Beitrag: #44
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
meyer schrieb:Außerdem ist der doch wahrscheinlich gar nicht buchführungspflichtig?
Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig (kein Kaufmann nach HGB, keine Buchführungsgrenze nach § 141, da kein Gewerbe und kein LuF). Führt der RA freiwillig Bücher, gilt der §146 AO auch für ihn (§ 146 Abs. 6 AO).
Catja schrieb:Dann bleibt es doch bei der Lösung von @meyer: Nix AP => nix Verzögerungsgeld
(oder was habe ich jetzt übersehen?)
Wüßte auch nicht, wo außerhalb des Rahmens einer BP Raum für den §146 (2b) sein sollte
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - Schnitzer - 01.03.2011 21:00

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