Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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01.03.2011, 21:00
Beitrag: #44
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
meyer schrieb:Außerdem ist der doch wahrscheinlich gar nicht buchführungspflichtig?Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig (kein Kaufmann nach HGB, keine Buchführungsgrenze nach § 141, da kein Gewerbe und kein LuF). Führt der RA freiwillig Bücher, gilt der §146 AO auch für ihn (§ 146 Abs. 6 AO). Catja schrieb:Dann bleibt es doch bei der Lösung von @meyer: Nix AP => nix VerzögerungsgeldWüßte auch nicht, wo außerhalb des Rahmens einer BP Raum für den §146 (2b) sein sollte |
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