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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
01.03.2011, 17:07
Beitrag: #42
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Catja schrieb:Doch.
Wenn die Buchführung ohne Bewilligung ins Ausland verlegt worden war (§ 146 Abs. 2b 2. Alt. AO).
Diese Alternative hatte ich gedanklich natürlich von vornherein ausgeschlossen. Außerdem ist der doch wahrscheinlich gar nicht buchführungspflichtig?
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - meyer - 01.03.2011 17:07

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