Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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01.03.2011, 10:26
Beitrag: #38
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
tolledeu schrieb:also hat er ihn selbst noch einmal als Wertberichtigung gebucht. Der Witz ist, dass das Konto WB ja unter den Forderungen hängt und daher eigentlich auch wieder (negativ) abgezogen werden müsste, so dass die Buchung keine Auswirkung hätte. Hat das jemand überprüft? Ich mach das gleich mal in meiner eigenen EÜR :-) ® |
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