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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
28.02.2011, 17:25
Beitrag: #35
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Schnitzer schrieb:Wie hat er denn das fertiggebracht, bei einer EÜR Offene Posten wertzuberichtigen?

Na Zuführung zu EWB/PWB an EWB/PWB. Oder noch besser: "an Forderungen".

Und den IAB bucht man doch ähnlich:

sbA an hm... genau: an SoPo mit Rücklagenanteil.



Das war einfach :-)

Wenn man sich das so auf der Zunge vorstellt, dass ein RA beratungsbefugt ist....

®
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - ecro - 28.02.2011 17:25

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