Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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28.02.2011, 17:25
Beitrag: #35
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Schnitzer schrieb:Wie hat er denn das fertiggebracht, bei einer EÜR Offene Posten wertzuberichtigen? Na Zuführung zu EWB/PWB an EWB/PWB. Oder noch besser: "an Forderungen". Und den IAB bucht man doch ähnlich: sbA an hm... genau: an SoPo mit Rücklagenanteil. Das war einfach :-) Wenn man sich das so auf der Zunge vorstellt, dass ein RA beratungsbefugt ist.... ® |
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