Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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28.02.2011, 16:21
Beitrag: #29
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
ähnlicher Fall aus der Praxis von vor ca. 3 Monaten. Schätzung für 2008 (bei einem RA), er kann, weiß und macht alles besser als die Stb. legt Einspruch ein und beantragt AdV. AdV wird gewährt mit der Aufforderung seine EÜR und ESt innerhalb der nächsten 4 Wochen einzureichen. Letzte Woche kam er an mit einem Bescheid über ein festgesetztes Verzögerungsgeld in Höhe von EUR 2.500,- EUR und meinte das wäre doch wohl jetzt unser Gebiet ihm das zu ersparen.
LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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