�nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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26.02.2011, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2011 10:25 von Kiharu.)
Beitrag: #26
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RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Zitat:Kiharu schrieb: Wozu Quellen? Wenn man sich mit den Grundlagen von Sch�tzungen auseinandersetzt, dann verstehen sich die Antworten von selbst. Oder glauben Sie nur, was in Kommentaren, Erlassen und Urteilen steht? Naja, wie Sie wollen! Hier nochmal meine unma�gebliche Meinung zum Thema, die sich im �brigen mit denen von showbee und meyer deckt. 1. Das FA sch�tzt auf Grundlage der Daten, die dort vorliegen. Daf�r darf es sich am oberen Sch�tzrahmen bewegen, Unsicherheiten gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, da dieser durch die Nichtabgabe der Erkl�rung seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Ma� verletzt hat. (Das ist nicht meine Meinung, sondern st�ndige BFH-Rechtsprechung) 2. Das FA hat bei einer Sch�tzung alle bekannten Tatsachen zu ber�cksichtigen. (auch das ist st�ndige Rechtsprechung) Darauf aufbauend besteht die Pflicht einer �nderung, bei Bekanntwerden neuer Tatsachen (und damit meine ich jetzt keine im Sinne des � 173 AO) die Sch�tzung zu �berpr�fen. Diees kann sowohl nach oben als auch nach unten korrigiert werden. Wenn sie nun einen begr�ndeten �nderungsantrag stellen, daf�r den vorl�ufigen JA verbunden mit einen angemessenen Sicherheitszuschlag vorlegen, besteht eine Verpflichtung des FA die Sch�tzung zu �berpr�fen. Schaden kann auch nicht, wenn sie auf die Verluste der Vorjahr hinweisen und eventuell mal eine Verprobung mit den (hoffentlich !) abgegebenen USt-Voranmeldungen machen. Im Prinzip wollen Sie erreichen, dass eine Sch�tzung durch eine genauere, den Tatsachen besser entsprechende Sch�tzung erfolgt. All dies ergibt sich bereits aus dem nackten, blanken Gesetzestext, wo es heisst: Zitat:Soweit die Finanzbeh�rde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu sch�tzen. 2 Dabei sind alle Umst�nde zu ber�cksichtigen, die f�r die Sch�tzung von Bedeutung sind. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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