Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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25.02.2011, 21:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2011 21:10 von Kiharu.)
Beitrag: #22
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Wohin ihr absichtsvoll gestellter Antrag auf Änderung mit AdV-Begehren geführt hat, sehen sie doch jetzt. Es hat ihnen nix eingebracht. Es ist ja nicht das erste Mal, dass sie der Meinung sind, das FA muss dieses und jenes machen. Irgendwie scheint bei Ihnen Glaube verankert zu sein, dass das FA ein Dienstleistungsunternehmen ist. Naja, sei es drum.
Im Übrigen ging aus dem bisherigen Beiträgen nur hervor, dass sie selbst von einer Änderung nach § 164 AO ausgingen (siehe Eingangfrage). Von einem gleichzeitigen AdV-Antrag haben sie keine Silbe geschrieben. Ganz offensichtlich scheinen sie sich selbst über ihren SV nicht im Klaren zu sein. Weitere Diskussionen sind daher Kaffeesatzleserei. Fakt ist doch, sie können bisher keine endgültigen Jahresabschluss vorlegen, die Steuererklärung ist noch nicht fertig aber das FA soll ihnen entgegenkommen. Die sauberen rechtlichen Möglichkeiten hat @showbee hier schon beschrieben. Alles andere führt nur zur Eröffnung von Nebenkriegsschauplätzen und damit wären wir wieder bei : Wie es in den Wald hineinschall, so.... Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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