Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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25.02.2011, 13:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2011 21:49 von meyer.)
Beitrag: #11
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Ja, AdV beim Änderungsantrag geht natürlich nicht, allenfalls Stundung.
Da war ich gestern irgendwie in Gedanken im Einspruchsverfahren, wohl wegen der Erwähnung der AdV von Petz. Ansonsten denke ich: Wenn die Schätzung vom Ergebnis her (die einzelnen Besteuerungsgrundlage interessieren dabei nicht wirklich) absolut nicht denkbar ist, meine ich, dass das FA die Schätzung aufgrund neuer Erkenntnisse auch nach § 164 AO anzupassen hätte, da ja alle Erkenntnisse bei der Schätzung einzubeziehen sind. Unsicherheiten gehen natürlich dabei voll zu Lasten des Stpfl. |
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