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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
25.02.2011, 11:27
Beitrag: #9
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Das ist ein Fall, den ich auch leider gerade in Extremform mit dem FA beackere:

Nach meiner Auffassung ist mein Pflichtl maximal beschränkt steuerpflichtig, da er ausländische Einkünfte hat und die inländischen Einkünfte (nur KAP) unter dem Freibetrag lagen.

Finanzamt hat geschätzt.
Änderungsantrag nach § 164 bezgl. der Schätzung mit nachgereichtem Zahlungsbeleg für die im Ausland veranlagten und bezahlten Steuern und nun warte ich drauf, ob die wirklich noch eine (wie es im Schätz-Bescheid stand...) Steuererklärung haben wollen, oder ob die die Änderung durchführen, ohne dass ich eine Erklärung einreiche....

Momentan weiss im betreffenden FA weder die Veranlagungsstelle, noch die Rechtsbehelfstelle, wie es weiter gehen wird.
Ich bin geduldig.
Und da ich auf meinen Änderungsantrag hin sofort für die nachgeforderten 10.000 ¤ die AdV bekam, bin ich nach wie vor "guter Hoffnung".

LG, die Catja

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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - Catja - 25.02.2011 11:27

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