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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
24.02.2011, 23:38
Beitrag: #5
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Irgendwo steht das auch, dass Schätzungen als Zwangsmittel unzulässig und stattdessen Zwangsgeld anzudrohen ist, um die Abgabe der Steuererklärung zu erzwingen (mir fehlt im Moment die Quelle).

In vorliegenden Fall wird ein Gewinn geschätzt, BWA und vorläufiger Jahresabschluss zeigen einen Verlust (wie schon im Jahr zuvor).
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - Schnitzer - 24.02.2011 23:38

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