Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
�nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
24.02.2011, 20:50
Beitrag: #3
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Vorl JA / BWA reicht nur bei Mondsch�tzung, dann mE allerdings nur runter auf H�he mit Sicherheitszuschlag. Bsp Sch�tzung Gewinn 50, BWA 15, vorl JA 12, dann k�nnten diese Unterlagen mE zumindest eine �nderung auf 18-20 rechtfertigen. Der VdN bleibt ja bestehen, also kann ich nicht erkennen, dass das FA auf Druckmittel endg�ltig verzichtet. Imho ist Druckmittel auch nicht die Sch�tzung sondern ein Zwangsgeld, da geraten Drucksch�tzungen schnell in den Ermessensfehlgebrauch!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - showbee - 24.02.2011 20:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation