�nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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24.02.2011, 20:50
Beitrag: #3
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RE: �nderungsantrag nach �164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Vorl JA / BWA reicht nur bei Mondsch�tzung, dann mE allerdings nur runter auf H�he mit Sicherheitszuschlag. Bsp Sch�tzung Gewinn 50, BWA 15, vorl JA 12, dann k�nnten diese Unterlagen mE zumindest eine �nderung auf 18-20 rechtfertigen. Der VdN bleibt ja bestehen, also kann ich nicht erkennen, dass das FA auf Druckmittel endg�ltig verzichtet. Imho ist Druckmittel auch nicht die Sch�tzung sondern ein Zwangsgeld, da geraten Drucksch�tzungen schnell in den Ermessensfehlgebrauch!
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