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USt von "Rechnung" abziehen?
22.02.2011, 17:28
Beitrag: #4
RE: USt von "Rechnung" abziehen?
Hallo,

Wegen der Auseinandersetzungsbilanz käme es auf den Zeitpunkt des Ausscheidens des A an. Wenn die sich einig sind, dass Erstellungszeitpunkt des WJ 2009 identisch mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens ist, dann sollten die beiden Abschlüsse identisch sein.

Wenn es hier um 2009 geht, dann Kosten in die Personengesellschaft rein, Vorsteuer ziehen und über die Gewinnverteilung die Kapitalkonten belasten. Am Ende wird dann abgerechnet. Hat der A dann ein negative Kapitalkonto, dann muss er ausgleichen.

Ob es sich hier um eine Rg. für das Jahr 2007 handelt spielt keine Rolle. Entweder liegt in 2009 die wirtschaftliche Belastung oder aber es ist eine aufwandswirksame Rückstellung für 2007 zu bilden. Kommt am Ende aufs selbe.

Das mit der Rechnung ist in jedem Fall Unfug.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: USt von "Rechnung" abziehen? - zaunkönig - 22.02.2011 17:28

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