22.02.2011, 11:36
Guten Morgen,
vielleicht hilft mir jemand aus meinem persönlichen Umsatzsteuerkarussell in meinem Kopf :-) :
A und B waren von 2007 - 2009 Gesellschafter einer GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft wird derzeit von B fortgeführt. A ist seit Ende 2009 raus. In dieser Zeit hat A aber wohl privat zuviel entnommen.
Aus dieser Zeit ist noch eine Steuerberaterrechnung offen (unfassbar, aber wahr!). B stellt daher dem A seinen Anteil inklusive MwSt in "Rechnung". Ich hab hier eine "Rechnung" vorliegen, die zwar die MwSt ausweist, aber sonst nicht viel mit einer Rechnung zu tun hat. Ich frage mich nur, ob das so richtig ist.
Vereinbart ist, dass A seinen Anteil auf das Gesellschafterkonto zahlt und B nun die Rechnung komplett bezahlt. Das macht ja auch Sinn, da die Rechnung natürlich auf die Gesellschaft ausgestellt ist und diese auch so durch die Bücher geht. B wird die komplette Steuer dafür also in seiner nächsten USt-Voranmeldung geltend machen.
Ich weiß nicht, ob ich hier einen Dankfehler habe, aber:
Wenn A jetzt diese seltsame Rechnung der Gesellschaft mit MwSt begleicht, kann A die Steuer selbst nicht mehr geltend machen. A hat zwar mittlerweile sein eigenes Geschäft, aber ich war bislang der Meinung, dass man nur das geltend machen kann, das mit dem eigenen Geschäftsbetrieb zu tun hat - damit wären seine Verbindlichkeiten aus der Gesellschaft doch raus - oder sehe ich das falsch?
B kann dagegen die komplette StB-Rechnung in Ansatz bringen. Demnach (gehen wir mal von einer Erstattung aus) würde doch B die von A bezahlte Steuer bekommen. Oder wo liege ich da falsch?!?!
Wäre es da nicht richtiger, wenn A "einfach" das wieder in die Gesellschaft einlegen würde, was er zuviel entnommen hat? Dafür lässt man dann den Quatsch mit dieser dubiosen Rechnung der Gesellschaft?!
Vielen Dank und viele Grüße,
Kathrin
vielleicht hilft mir jemand aus meinem persönlichen Umsatzsteuerkarussell in meinem Kopf :-) :
A und B waren von 2007 - 2009 Gesellschafter einer GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft wird derzeit von B fortgeführt. A ist seit Ende 2009 raus. In dieser Zeit hat A aber wohl privat zuviel entnommen.
Aus dieser Zeit ist noch eine Steuerberaterrechnung offen (unfassbar, aber wahr!). B stellt daher dem A seinen Anteil inklusive MwSt in "Rechnung". Ich hab hier eine "Rechnung" vorliegen, die zwar die MwSt ausweist, aber sonst nicht viel mit einer Rechnung zu tun hat. Ich frage mich nur, ob das so richtig ist.
Vereinbart ist, dass A seinen Anteil auf das Gesellschafterkonto zahlt und B nun die Rechnung komplett bezahlt. Das macht ja auch Sinn, da die Rechnung natürlich auf die Gesellschaft ausgestellt ist und diese auch so durch die Bücher geht. B wird die komplette Steuer dafür also in seiner nächsten USt-Voranmeldung geltend machen.
Ich weiß nicht, ob ich hier einen Dankfehler habe, aber:
Wenn A jetzt diese seltsame Rechnung der Gesellschaft mit MwSt begleicht, kann A die Steuer selbst nicht mehr geltend machen. A hat zwar mittlerweile sein eigenes Geschäft, aber ich war bislang der Meinung, dass man nur das geltend machen kann, das mit dem eigenen Geschäftsbetrieb zu tun hat - damit wären seine Verbindlichkeiten aus der Gesellschaft doch raus - oder sehe ich das falsch?
B kann dagegen die komplette StB-Rechnung in Ansatz bringen. Demnach (gehen wir mal von einer Erstattung aus) würde doch B die von A bezahlte Steuer bekommen. Oder wo liege ich da falsch?!?!
Wäre es da nicht richtiger, wenn A "einfach" das wieder in die Gesellschaft einlegen würde, was er zuviel entnommen hat? Dafür lässt man dann den Quatsch mit dieser dubiosen Rechnung der Gesellschaft?!
Vielen Dank und viele Grüße,
Kathrin