USt von "Rechnung" abziehen?
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22.02.2011, 15:10
Beitrag: #3
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RE: USt von "Rechnung" abziehen?
Vielen Dank für die Antwort!!
Da lag ich gefühlsmäßig doch nicht so falsch. Diese Gesellschaft war und ist leider das größte Chaos, welches mir bisher unter gekommen ist. Ich bin schon froh, dass A nicht länger als zwei Jahre in dem Laden war. Der G-Vertrag ist unausgereift und dementsprechend auch der Auflösungsvertrag. Daher auch der Quatsch, dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine Rechnung zu stellen. Meiner Meinung nach kann B lediglich das Zuvielentnommene zurückfordern (so wie der drauf ist, versucht er das sicher noch zusätzlich!). Da der Jahresabschluss für 2009 gerade erst erstellt wird, kann die Auseinandersetzungbilanz doch sicher im Anschluss noch gemacht werden, oder? Das ist mein einziger Hoffnungsschimmer in diesem Durcheinander. Bevor der Steuerberater nicht alles ordentlich eingebucht und ausgewertet hat, kann man auch eigentlich gar nicht genau sagen, was jetzt definitiv am Ende des Jahres 2009 fehlt. (Nach 25, kommt leider auch 26 und daher dürfte einen Haftung für Altverbindlichkeiten noch bestehen) |
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USt von "Rechnung" abziehen? - tinka1601 - 22.02.2011, 11:36
RE: USt von "Rechnung" abziehen? - zaunkönig - 22.02.2011, 14:28
RE: USt von "Rechnung" abziehen? - tinka1601 - 22.02.2011 15:10
RE: USt von "Rechnung" abziehen? - zaunkönig - 22.02.2011, 17:28
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