Urteile vom 11.11.2010
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18.02.2011, 17:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2011 17:46 von meyer.)
Beitrag: #10
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RE: Urteile vom 11.11.2010
Gerade von kleinen Arbeitgebern kommen immer wieder Anfragen, wie sie den AN was zukommen lassen können, ohne gleich gigantische Abgaben zu haben.
Die 44 EUR wären brutto für netto. Bei einer vergleichbaren Nettogehaltserhöhung kostet es den AG normalerweise brutto deutlich mehr als das doppelte. Ich bin sicher, dass das Ganze würde, wenn irgend möglich (irgendwelche Gehaltsverhandlungen stehen häufiger mal an und fallen dem AG bei so etwas auch leichter) massiv ausgenutzt würde, zumal das ein dankbares Beratungsgebiet für Steuerberater wäre. Wenn ich das richtig sehe, würde es ja schon reichen, dem AN zu sagen, dass er etwas beliebiges kaufen und dem AG zur Erstattung einreichen kann. |
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