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anschaffungsnaher Aufwand?
17.02.2011, 13:50
Beitrag: #5
RE: anschaffungsnaher Aufwand?
zaunkönig schrieb:Hallo,

BFH vom 25.08.2009, IX R 20/08


Das ist als einheitlicher Vorgang zu betrachten, wodurch alle Aufwendungen zu Anschaffungskosten werden. Es findet also keine Unterteilung statt. Die Frage ob die Vereinfachungsregelung "Erhaltungsaufwand wenn < 4000¤" greift, stellt sich damit nicht mehr.

Dem würde ich mich auch anschließen. Zumal auch die ausgeführten Arbeiten in Summe eher nach Aufwand zum Erreichen einer vollumfänglichen erstmaligen Nutzung aussehen. Mit Pech steht das jetzt auch noch im Kaufvertrag drin, dass dem Erwerber folgende Mängel bekannt sind:... ?
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Nachrichten in diesem Thema
anschaffungsnaher Aufwand? - Eisvogel - 17.02.2011, 11:18
RE: anschaffungsnaher Aufwand? - Opa - 17.02.2011, 11:56
RE: anschaffungsnaher Aufwand? - StefanHH - 17.02.2011 13:50

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